Liebe Freunde und Interessierte
Gestrige konstituierende Sitzung des Wasserzweckverbands: Der bisherige Vize-Verbandsvorsitzende Michael Krumbucher, Bürgermeister von Rudelzhausen, wird mit zwei Enthaltungen zum Verbandsvorsitzenden gewählt, der Aiglsbacher Bürgermeister Leonhard Berger zum Stellvertreter.
Das ist gewiss nicht unser Wunschergebnis, allerdings müssen wir das akzeptieren.
Nach der ebenfalls beschlossenen Entschädigungssatzung erhält der Verbandsvorsitzende knapp 1800 Euro Entschädigung pro Monat, der Vize 320 Euro. Hier hat die Verbandsversammlung eine monatliche Verdoppelung von bisher 150 auf 300 Euro beschlossen. Die genannten Beträge beinhalten eine einmalige jährliche Sonderzahlung von jeweils 80% der monatlichen Entschädigung.
Der Ex-Verbandsvorsitzende Franz Stiglmaier nutzte eingangs erneut die Gelegenheit, jegliche Verantwortung von sich zu weisen, er habe alles richtig gemacht, waren seine Worte.
Nun – der Zweckverband steckt aber offensichtlich in einer tiefen Krise. Da passt doch etwas nicht zusammen.
Jedenfalls signalisierte der frisch gewählte Vize-Verbandsvorsitzende auch mit der BI ins Gespräch kommen zu wollen. Die Mainburger Bürgermeisterin Karoline Fritz-Ertlmaier forderte dies noch einmal explizit ein.
Leider war kein Wort von Verantwortungsübernahme durch den Zweckverband zu hören. Diese Chance für ein Signal für einen Neuanfang wurde damit in unseren Augen vertan.
Die BI, die in der Vergangenheit immer wieder Gespräche angeboten hat, wird auf Einladung des Zweckverbands selbstverständlich mit dem Zweckverband ins Gespräch kommen.
Die BI ist und war nie Gegner des Zweckverbands, sondern übt gemäß ihrer Satzung Kontrolle aus. Und die ist aus unserer Sicht bitter nötig.
Ziel ist eine gerechte, nachvollziehbare und wirtschaftliche Wasserversorgung, Gebühren- und Beitragsgestaltung. In diesem Sinne werden wir konstruktiv, offen und kompromissbereit in solche Gespräche gehen.
Was jetzt beim Zweckverband dringend ansteht ist eine Lösung mit den Wassergästen zu finden, d.h. insbesondere, welchen Wasserpreis müssen sie zahlen und in welchem Umfang tragen sie zu den Sanierungsmaßnahmen bei.
Ohne dieses seit Jahren auch vor Gericht schwelende Problem zu lösen, ist aus unserer Sicht weder eine tragfähige Gebührensatzung noch eine eventuelle Verbesserungsbeitragssatzung möglich.
Und dann sind noch einige offene Punkte aus dem Normenkontrollverfahren zu klären. Beispielsweise der Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit und der Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Datenerhebung der Grundstücks- und Geschossflächen mit einem Volumen von 1,9 Millionen Euro.
Euer BI-Team